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D. S. Parkett
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Markgrafenstr. 125/1
79211 Denzlingen
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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Material, welches vom Auftraggeber, nachfolgend AG genannt, selbst beschafft wird, ist am Arbeitsplatz durch diesen bereitzustellen. Ein Mehraufwand durch Transportwege und Unzugänglichkeit für den Auftragnehmer, nachfolgen AN genannt, wird mit einer Pauschale von Euro 100,- in Rechnung gestellt. Alternativ werden bei Behebung durch den AG anfallende Wartezeiten zum angegebenen Stundenverrechnungssatz (siehe Punkt 8 und 9 der AGB) verrechnet.
Der AG hat das selbst beschaffte Material selbstständig und eigenverantwortlich auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Auf das, vom AG beschaffte Material, wird vom AN keine Gewährleistung auf Haltbarkeit und Qualität übernommen.
2. Materialbeschaffungen seitens AN sind jederzeit möglich, jedoch kann diese erst nach der schriftlichen Auftragserteilung stattfinden. Mit Auftragserteilung besteht eine Abnahmeverpflichtung. Bei Nichteinhaltung werden für Lagerware 25% und für Bestellware 35% der Brutto-Warenwertes als Stornogebühren fällig und in Rechnung gestellt.
3. Die vom Bauvorhaben, nachfolgend BV genannt, betroffenen Räume und Bereiche müssen frei von beweglichen und empfindlichen Gegenständen und Möbeln sein. Für Schäden und Verunreinigungen, die durch, im Rahmen der Arbeiten anfallenden und unvermeidbaren, Staubentwicklung entstehen, sowie mechanische Schäden an Inventar, welches entgegen den AGB (falls nicht anders vereinbart) nicht entfernt wurde, wird von AN keine Haftung übernommen. Für den Fall, dass die Räumlichkeiten zur Durchführung der Arbeiten vom AN geräumt werden müssen, wird eine Pauschale von Euro 100,- erhoben, sofern diese nicht zusätzlich zum Transport demontiert werden müssen. In diesem Fall wird die Demontage zusätzlich zum angegebenen Stundenverrechnungssatz mit entsprechender Auftragserteilung verrechnet. Für Schäden, die durch die Demontage und den Transport am Gegenstand, oder im Objekt entstehen wird keine Haftung übernommen. Für die anschließende Montage der Gegenstände ist der AG im Anschluss selbst verantwortlich.
4. Für eine Auftragserteilung bitten wir Sie, das Formular vor Ausführung der Arbeiten unterzeichnet per auf dem Postweg an uns zurück zu senden. Bei Auftragserteilung stellen wir eine Abschlagsrechnung in Höhe von 40% der vorläufigen Angebotssumme, mindestens jedoch in Höhe der anfallenden Materialkosten, welche detailliert im Angebot aufgeführt sind.
Die Bestellung des Materials erfolgt nach Eingang der Abschlagszahlung. Bei Bestellware gelten die vom Hersteller angegebenen Lieferfristen, auf welche der AN keinen Einfluss hat und daher für lieferbedingte Verzögerungen keine Verantwortung übernimmt.
Mit Auftragserteilung erlangt dieser Vertrag diesbezüglich seine rechtliche Wirksamkeit.
5. Für die Richtigkeit der Mengen- und Flächenangaben ist der AG verantwortlich und hat diese ggf. vor der Bestellung noch einmal zu kontrollieren, sofern das Aufmass nicht durch den AN selbst, oder einer vom AN beauftragte Person durchgeführt worden ist.
6. Wasser und Strom sind, falls nicht anders vereinbart, bereitzustellen und angemessen zugänglich zu machen.
7. Der AG hat, der Art und dem Umfang der Arbeiten entsprechend, eine angemessene Arbeitsfläche bereit zu stellen. Sonderabmachungen diesbezüglich können vorab getroffen werden und werden bei Auftragserteilung explizit aufgeführt und ggf. in Rechnung gestellt.
8. Die Preise beruhen auf unseren, zum Lohnverrechnungssatz kalkulierten Sätzen und können jederzeit offen gelegt werden. Regiearbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich einer Anfahrtspauschale je Arbeitstag und Mann á Euro 38,- berechnet. Die Anfahrtspauschale wir nur bei reinen Regiestundenabrechnungen fällig.
9. Im Angebot enthaltene Arbeiten auf Regiestunden basieren grundsätzlich auf Schätzwerten und können je nach tatsächlichem Aufwand auch deutlich mehr, als 10% von der vorläufigen Angebotssumme abweichen. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 0,5 Mannstunden und muss nach Abschluss des Arbeitstages auf dem Regiebericht vom AG, oder einer von ihm beauftragten Person, gegengezeichnet werden.
10. Generell ist es möglich eine Festpreisvereinbarung zu treffen, damit sie gezielt Kosten erfassen können. Ein Festpreis gilt nur im gesamten Umfang des Auftragsvolumens, wie im Angebot aufgeführt. Bei nachträglichem Wegfall einer Leistung werden 5% der Position als Ausgleichsentschädigung berechnet (eigens dafür beschafftes Material siehe Punkt 2 der AGB). Das nachträgliche Hinzufügen von Leistungen und Erweiterungen des Leistungsumfanges muss zusätzlich mit einer schriftlichen Auftragserteilung rechtswirksam vereinbart werden. Mündliche Absprachen sind nicht statthaft. Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe des BVs bei Fertigstellung, bzw. der Abnahme durch den AG.
11. Bei Folgearbeiten durch Fremdfirmen ist die Abnahme vor Beginn der Arbeiten durchzuführen, bzw. bei parallelen Arbeiten mehrerer Firmen nach jedem Arbeitstag eine Schadensfreiheit zu bestätigen.
12. Für die Arbeiten wird, falls nicht anders vereinbart, eine Gewährleistung gem. §13 VOB/B übernommen. Ausgenommen davon sind Schäden, die ihre Ursache in Mängeln des bereits bestehenden Bauwerks haben, welche vor der Ausführung verdeckt waren. Mit der verbindlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Sonderabmachungen müssen schriftlich erfolgen.
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Es gelten die o.g. AGB